Stand: 19. Januar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Apollonia Film GmbH, [Adresse einfügen], vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „Apollonia Film“), gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen: Film- und Fernsehproduktion, Entwicklung, Herstellung und Auswertung audiovisueller Inhalte, Konzeptions-, Beratungs- und Produktionsleistungen, Postproduktion, Redaktion, Format- und Stoffentwicklung sowie sonstige kreative, organisatorische oder technische Dienstleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Apollonia Film ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote von Apollonia Film sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Produktions- oder Dienstleistungsvertrages oder konkludent durch Aufnahme der Leistungserbringung.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Kostenvoranschlag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Zeitplan führen.
(3) Apollonia Film ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter (z. B. freie Mitarbeitende, Subunternehmer, Studios) zu bedienen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Apollonia Film.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass überlassene Inhalte, Materialien oder Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder dem Angebot von Apollonia Film.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Apollonia Film berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahnpauschale zu verlangen.
(5) Apollonia Film ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Werken bei Apollonia Film.
(2) Der Auftraggeber erhält die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Art, Umfang, zeitliche, räumliche und inhaltliche Reichweite der Nutzungsrechte richten sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung.
(3) Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Apollonia Film zulässig.
(1) Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich wesentliche Mängel rügt.
(2) Apollonia Film ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
(3) Kreative Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im Rahmen des vereinbarten Konzepts bewegen.
(1) Apollonia Film haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Apollonia Film nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(1) Apollonia Film ist berechtigt, den Auftraggeber, Logos, Titel und Ausschnitte der produzierten Werke zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus